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Kostenlose Schulverpflegung (FSM)

Die Regierung gibt der Schule jetzt einen zusätzlichen Geldbetrag für jeden Schüler, der Anspruch auf FSM hat. Ihr Kind hat jeden Tag Anspruch auf kostenlose Schulmahlzeiten, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Sozialhilfe

  • Arbeitslosengeld (einkommensabhängig)

  • Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (einkommensbezogen)

  • Steuergutschrift für Kinder, Steuergutschrift für nicht arbeitende Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 16.190 £

  • Unterstützung nach Teil V1 des Immigration and Asylum Act 1999

  • Das „garantierte Element“ des Rentenguthabens

  • Universalkredit

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich dafür zu bewerben. Wenn Ihr Kind kein Schulessen essen möchte, ist das kein Problem, aber es gibt andere Möglichkeiten, wie wir Sie und Ihr Kind unterstützen können, wenn Ihr Kind Anspruch auf FSM hat. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Frau Waring im Schulbüro oder füllen Sie das Formular ausbeiliegendes Formular.

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